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Leistungen Baumpflege



Häufige Fragen
Bei der professionellen Baumpflege wird ein Baum nach den Standards der ZTV-FLL (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege) fachgerecht kontrolliert und so gepflegt, dass er möglichst lange gesund, standsicher und verkehrssicher bleibt. Dabei berücksichtigen wir Baumart, Alter, Standort, Vitalität sowie mögliche Schäden oder Gefahren.Zu den typischen Maßnahmen gehören:• Entfernen von Totholz, kranken, gebrochenen oder gefährlich hängenden Ästen• Auslichten der Krone, damit Licht und Luft besser in den Baum gelangen• Einkürzen einzelner Äste, wenn diese zu nah an Gebäuden, Dächern, Leitungen oder Wegen wachsen• Entfernen von reibenden oder ungünstig gewachsenen Ästen• Entlasten schwerer Äste oder Kronenteile zur Verringerung von Bruchgefahr• Freischneiden von Fassaden, Zufahrten, Straßen, Gehwegen und Beleuchtungen• Kontrolle auf Schäden, Pilzbefall, Totholz und erkennbare Sicherheitsrisiken• Bei Bedarf Einbau einer Kronensicherung, um bruchgefährdete Starkäste zu stabilisierenUnser Ziel ist nicht, den Baum radikal zurückzuschneiden, sondern ihn möglichst schonend und fachgerecht zu erhalten.
Man sollte Bäume mindestens einmal jährlich, idealerweise im Sommer und Winter, auf Auffälligkeiten überprüfen:• Totholz: Trockene, blattlose Äste, besonders > 3 cm Durchmesser• Abgestorbene Kronenteile oder einseitig schüttere Belaubung• Wasserschosse: Senkrecht wachsende Triebe am Stamm oder an Ästen• Überkreuzende oder reibende Äste• Hängende, gebrochene oder eingekeilte ÄsteWarnzeichen die eine fachmännische Prüfung erfordern:• Abplatzende Rinde oder großflächige Rindenschäden• Höhlungen oder weiche, morsche Stellen am Stamm• Risse in der Rinde, besonders Längsrisse oder klaffende Wunden• Pilzbewuchs am Boden rund um den Stamm • Bodenrisse oder aufgewölbte Erde um den Stamm (Hinweis auf Wurzelbruch)• Ungewöhnliche Schiefstellung des BaumsWann sofort gehandelt werden muss:• Eingekeilte oder hängende Bruchäste über Wege, Straßen oder Parkplätze, da man als Eigentümer gesetzlich zur Verkehrssicherung verpflichtet ist• Frische, tiefe Risse am Stamm oder Stammfuß• Deutliche Schiefstellung nach Sturm• Großflächiger Pilzbefall am StammBei Unsicherheiten oder wenn Sie eines dieser Warnzeichen an Ihrem Baum entdecken, helfen wir Ihnen sehr gerne bei der Beurteilung.
Ja, nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (Allgemeiner Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen) gilt:Absatz 5 Es ist verboten:2. „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen."Darunter ist zu verstehen, dass Bäume in gärtnerisch genutzten Grundflächen (privater Hausgarten) und Kleingärten grundsätzlich ganzjährig gepflegt werden dürfen, sofern keine lokale Baumschutzsatzung besteht.Vor Beginn der Arbeiten überprüfen wir, ob sich Nester oder Brutstätten geschützter Tierarten im Baum befinden, da diese nicht beschädigt werden dürfen.Wenn Sie unsicher sind welche Maßnahmen in Ihrem Fall erlaubt sind, beraten wir Sie gerne.
Eine Preiseinschätzung ist aus der Ferne kaum möglich. Jeder Baum ist individuell. Faktoren wie Höhe, Kronenausladung, Standort, Nähe zu Gebäuden oder Leitungen sowie der Zustand des Baumes lassen sich am Telefon oder per Foto nur schwer zuverlässig beurteilen. Deshalb bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung an, um Ihnen ein transparentes Angebot zu unterbreiten.Aus Sicherheitsgründen arbeiten wir im Team. All unsere Maßnahmen werden von mindestens zwei qualifizierten Seilklettertechnikern durchgeführt. Diese Vorgabe entspricht der Berufsgenossenschaft und unserer Versicherung. Im Falle eines Unfalls muss der andere Kletterer in der Lage sein eine Rettung aus der Höhe durchzuführen. Das schützt nicht nur unser Team, sondern auch Sie als Auftraggeber haftungsrechtlich. Daraus ergibt sich, dass auch bei kleineren Bäumen oder einfachem Zugang ein Mindestpreis für Seilkletter- bzw. Höhenarbeiten erhoben wird. Preisbestimmende Faktoren:• Baumhöhe und Stammdurchmesser: entscheidend für Zeit und Aufwand• Standort: frei zugänglich vs. beengt, Nähe zu Gebäuden oder Leitungen• Methode: Seilklettertechnik, Rigging• Entsorgung: inkludiert oder separat berechnet• Genehmigung: bei Baumschutzsatzung oder Fällverbot• Dringlichkeit: Notfall oder GefahrenbaumGerne besichtigen wir Ihren Baum unverbindlich und erstellen Ihnen ein individuelles transparentes Angebot.
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